Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Freyline Beschläge, 72270 Baiersbronn-Schönegründ

§1 Geltung der Bedingungen

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Lieferungen zwischen der Firma Freyline Beschläge in Baiersbronn-Schönegründ (nachfolgend als „Verkäufer“ bezeichnet) und einem Käufer in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
  2. Für zukünftige Geschäftsbeziehungen gelten diese Verkaufsbedingungen auch dann als einbezogen, wenn nicht noch einmal ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde.
  3. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird widersprochen. Sie gelten nur dann als vereinbart, wenn und insoweit der Verkäufer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Per Datenfernübertragung und EDV-Ausdruck übermittelte Auftragsbestätigungen sind auch ohne Unterschrift gültig. Die Annahme kann auch durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden. Das Gleiche gilt für Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und sonstige Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
  3. Das Gleiche gilt für Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und sonstige Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
  4. Bestellungen der Ware durch den Käufer gelten als verbindliches Vertragsangebot.
  5. Maßgeblich für den Inhalt und Umfang von Lieferungen und Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Verkäufer. Das gilt auch für Bestellungen gegenüber unseren HandelsvertreterInnen und / oder AußendienstmitarbeiterInnen.

§3 Preise

  1. Die angegebenen Preise gelten in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.
  2. Sofern nicht ein Festpreis ausdrücklich vereinbart wurde, sind die Preise bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Liefertermin verbindlich. Ist ein solcher nicht vereinbart, ist der Verkäufer für die Dauer von vier Monaten ab Auftragsbestätigung an die vereinbarten Preise gebunden. Danach ist der Verkäufer im Falle von nach der Auftragsbestätigung erfolgten Kostensteigerungen (z. B. aufgrund von Steigerungen von Material-, Lohn- und sonstiger vom Verkäufer zu tragender Kosten) berechtigt, angemessene Preiserhöhungen vorzunehmen, soweit er sich nicht bereits in Lieferverzug befindet. Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.
  3. Die Versandkosten einschließlich der Kosten der Verpackung werden gesondert berechnet und sind vom Käufer zu tragen.

§4 Liefer- und Leistungszeit, Verzug

  1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer mitzuteilender notwendigen Angaben, zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen (einschließlich etwaig erforderlicher Importlizenzen) und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, einschließlich der fristgemäßen Zahlung von im Einzelfall gesondert vereinbarten Anzahlungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Lieferfristen angemessen, soweit eine Verzögerung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist.
  2. Die Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit.
  3. Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so versenden wir die Ware nicht vor Zahlungseingang.
  4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen (insbesondere Streiks und Aussperrungen) oder Rohstoffverknappungen oder sonstiger Ereignisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (z. B. Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten), berechtigen ihn, den Liefertermin auch dann um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, wenn dieser verbindlich vereinbart worden ist. Ist die Lieferung dem Verkäufer aufgrund eines solchen Umstandes unmöglich oder nicht zumutbar, darf er vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
  5. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
  6. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zum Versand gebracht bzw. die Versandbereitschaft angezeigt worden ist.

§5 Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung

  1. Der Käufer kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Schriftform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB, sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.

Der Widerruf ist zu richten an:

Freyline Beschläge
Ulrich Frey
Murgtalstraße 408
D-72270 Baiersbronn-Schönegründ
E-Mail info@freyline.com

  1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugeben und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss der Käufer insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Käufer Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
    Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.

Ende der Widerrufsbelehrung

§6 Vertragliche Regelung bezüglich der Rücksendekosten bei Widerruf

Sollte der Käufer vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, so gilt im Einklang mit § 357 Abs. 2 BGB, folgende Vereinbarung: Der Käufer hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Käufer mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Ware. Für den Käufer beginnt die Frist mit dem Empfang der Ware.

§7 Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der von ihm gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zum Ausgleich sämtlicher bestehender und künftiger Ansprüche des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung vor.

§8 Zahlung

  1. Die Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserstellung (gemäß Rechnungsdatum) und Lieferung bzw. Abnahme der Ware mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum und Lieferung bzw. Abnahme der Ware ohne Abzug. Leistet der Käufer innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum und Lieferung bzw. Abnahme der Ware nicht, so kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung oder der Zugang dieser selbst unsicher, kommt der Käufer, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Der Verkäufer ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt der Verkäufer spätestens mit der Auftragsbestätigung.
  2. Der Käufer hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse oder auf Rechnung.
  3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Wechseln oder Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck oder Wechsel eingelöst wird.
  4. Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
    Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.
  5. Im Rahmen der Mängelgewährleistung darf der Käufer Zahlungen nach berechtigter Erhebung der Mängelrüge nur in einem Umfang zurückhalten, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen. Im Übrigen ist ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ausgeschlossen.
  6. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer abzutreten.
  8. Nimmt der Verkäufer mangelfreie Ware zurück, was seiner ausdrücklichen Zustimmung bedarf, ist vom Käufer eine angemessene Bearbeitungsgebühr mit der jeweils geltenden Umsatzsteuer für die Warenrückgabe zu zahlen.

§9 Datenschutz

  1. Es gelten die Bestimmungen nach dem aktuellen Datenschutzrecht.
  2. Die nach dem Datenschutzrecht erforderliche Datenschutzerklärung ist auf der Website des Verkäufers hinterlegt, auf die hier ausdrücklich verwiesen wird https://freyline.com/datenschutz/

§10 Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Erfüllungsort für die beiderseitigen Haupt- und Nebenpflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie aller aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Rechte und Pflichten ist Baiersbronn.
  2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf.
  3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Baiersbronn, wenn der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
  4. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
  5. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

§11 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist 72270 Baiersbronn. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Hausanschrift und Postanschrift:
Freyline Beschläge
Murgtalstraße 408, D-72270 Baiersbronn – Schönegründ

Fon: 07447 / 91006
Fax: 07447 / 91008
E-Mail: info@freyline.com
Website: https://freyline.com/

Zusätzliche Hinweise

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Freyline Beschläge finden Sie zum Download auf https://freyline.com/agb/. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich sehr gerne an unseren Kundenservice.

Hinweis für Verbraucher
Unsere Angebote richten sich an gewerbliche Abnehmer (Unternehmer im Sinn von § 14 BGB), nicht an private Endverbraucher.

Kontakt zum Kundenservice

Freyline Beschläge, Ulrich Frey
Murgtalstraße 408, D-72270 Baiersbronn-Schönegründ
E-mail: info@freyline.com         Fon: 07447 / 91006

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Stand Juni 2021